Opferanwalt

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie die Möglichkeit sich als Nebenkläger nach den §§ 395 ff. StPO der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen. Eine solche Nebenklage kommt bei Opfern von

in Betracht. Die gleiche Befugnis steht den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten oder Lebenspartner eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten zu. Als Nebenkläger haben Sie beispielsweise das Recht durch Ihren Anwalt Einsicht in die Akten zu nehmen, vollständig an der Hauptverhandlung teilzunehmen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und Entschädigungen für die Tat und Ihre Folge zu verlangen.