Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten zählen insbesondere folgende Delikte:

Der Vorwurf einer gegen fremdes Vermögen gerichteten Straftat ist ernst zu nehmen, da auch bei relativ geringen Schäden eine Freiheitsstrafe drohen kann, wenn z.B. Gewerbsmäßigkeit durch die Staatsanwaltschaft unterstellt wird oder bereits Vorstrafen bestehen. Nicht nur wegen der deliktspezifischen Rechtsfolgen (Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe von mehreren Jahren) und der schwierigen Überprüfbarkeit der Vermögensfolgen sollte unbedingt und nicht nur im Falle eines Prozesses ein Strafverteidiger hinzugezogen werden.