Pflichtverteidigung

Der Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten als Strafverteidiger in einer Strafsache verteidigt. Hierbei unterscheidet er sich nicht vom Wahlverteidiger. Der Pflichtverteidiger ist also keine eigene Fachanwaltsbezeichnung oder gar ein spezieller Anwalt der bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft arbeitet. Jeder Anwalt kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden und zwar dann, wenn das Gesetz dies anordnet!

So ist zwingend ein Anwalt als sog. Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt! Dies ist der Fall, wenn:

Liegt also nur eine dieser Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vor, muss zwingend vom Gericht ein Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Dabei erfolgt diese Beiordnung zum Pflichtverteidiger völlig unabhängig davon, ob der Beschuldigte Geld hat oder nicht!

Der Pflichtverteidiger ist also auch kein Anwalt zweiter Klasse, sondern ein Strafverteidiger, der nur aufgrund einer besonderen prozessualen Situation dem Angeklagten vom Gericht beigeordnet wurde.

Wen das Gericht als Pflichtverteidiger bestellt, liegt in erster Linie am Beschuldigten, denn diesem ist Gelegenheit zu geben, einen Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens zu benennen, den das Gericht dann auch in der Regel als Pflichtverteidiger bestellt!

Das heißt im Klartext, dass sich grundsätzlich der Beschuldigte selbst einen Anwalt aussuchen kann und diesen dann dem Gericht nennt. Dem Wunsch des Beschuldigten muss auch grundsätzlich vom Gericht entsprochen werden. Nur weil ein Anwalt aber dem Gericht etwa unbequem ist oder von auswärts kommt, reicht dies nicht, um den gewünschten Anwalt nicht zu bestellen!

Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass der Beschuldigte sich unbedingt selbst einen Anwalt aussuchen sollte, bevor es das Gericht macht. Denn nichts ist schlimmer, als einen Anwalt beigeordnet zu bekommen, dem man nicht vertraut oder der einem nicht genehm ist!

Selbstverständlich werden von Rechtanwalt Henner Garth Pflichtverteidigungen übernommen.